zurück

Aktenzeichen VII 9/35

Datum 13.09.1935

Leitsatz Verlieren Schiedsverträge, die den neuen Vorschriften der Zivilprozeßordnung nicht entsprechen, ihre Wirksamkeit auch dann, wenn am 1. Januar 1934 ein Verfahren weder vor dem ordentlichen noch vor dem Schiedsgericht anhängig war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464094330317

Download PDF

zurück