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Aktenzeichen VII 9/35
Datum 13.09.1935
Leitsatz Verlieren Schiedsverträge, die den neuen Vorschriften der Zivilprozeßordnung nicht entsprechen, ihre Wirksamkeit auch dann, wenn am 1. Januar 1934 ein Verfahren weder vor dem ordentlichen noch vor dem Schiedsgericht anhängig war?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464094330317
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