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Aktenzeichen II 37/35

Datum 13.09.1935

Leitsatz 1. Ist für die Entgeltsansprüche von Gemeinden gegen die Abnehmer von Wasser aus gemeindlichen Wasserwerken der Rechtsweg zulässig? 2. Sind die normalen Zuleitungsverträge (Kleinabnehmerverträge) auf Lieferung von Wasser, Gas, Elektrizität oder anderer Kraft Einheitsverträge (Sukzessivlieferungsverträge) oder Wiederkehrschuldverhältnisse? 3. Ist der Konkursverwalter einem solchen Vertrag gegenüber zu einer Erklärung nach § 17 KO. verpflichtet? 4. Sind die aus der Erfüllung eines solchen Zuleitungsvertrags bis zur Konkurseröffnung entstehenden Forderungen Masseschulden, wenn die Lieferungen über den Zeitpunkt der Konkurseröffnung hinaus fortgesetzt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464094350326

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