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Aktenzeichen VII 42/35

Datum 20.09.1935

Leitsatz Ist der Rechtsweg zulässig für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Vertrag, den eine (preußische) Gemeinde mit einem Unternehmer über die Ausführung einer Straßenanlage abgeschlossen hat? Ist dafür der Erlaß eines Ortsstatuts nach § 15 des preuß. Fluchtliniengesetzes von Bedeutung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464094370338

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