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Aktenzeichen VII 40/35

Datum 04.10.1935

Leitsatz Genügt zur Wahrung der Anfechtungsfrist des § 41 KO. die Einreichung der Klage bei dem nur örtlich, nicht auch sachlich zuständigen Amtsgericht, falls demnächst ihre Zustellung erfolgt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464095030009

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