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Aktenzeichen II 112/35

Datum 11.10.1935

Leitsatz 1. Findet § 25 HGB. auch auf einen Erwerb von Handelsgeschäften Anwendung, der auf einem anderen Rechtsgeschäft als Kauf beruht? 2. Greift die Haftung aus § 25 HGB. auch dann ein, wenn das dem Erwerb eines Handelsgeschäfts zugrunde liegende Rechtsgeschäft nichtig ist, sofern der Erwerber das Handelsgeschäft als solches fortführt und im Handelsregister als Inhaber eingetragen ist? 3. Entfällt diese Haftung im Fall erfolgreicher Anfechtung des Grundgeschäfts durch den Erwerber wegen arglistiger Täuschung solchen Altgläubigern gegenüber, welche den Anfechtungsgrund kannten oder kennen mußten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464095060025

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