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Aktenzeichen VII 41/35

Datum 08.10.1935

Leitsatz 1. Zur rechtlichen Beurteilung des Aufopferungsanspruchs auf Grund einer Baupolizeiverfügung, die zur Sicherung eines noch nicht offengelegten Fluchtlinienplanes eine Baugenehmigung versagt. 2. Gegen wen richtet sich der Aufopferungsanspruch, wenn diese Versagung zur Sicherung eines im Fluchtlinienplan vom Ruhrsiedlungsverband vorgesehenen "Verkehrsbandes" erfolgt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464095090034

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