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Aktenzeichen VII 74/35

Datum 11.10.1935

Leitsatz 1. Findet die Vorschrift des § 308 Abs. 1 ZPO. auf das schiedsrichterliche Verfahren Anwendung? 2. Dürfen an die Fassung der Formel des Schiedsspruchs die gleichen Anforderungen gestellt werden wie an die Urteile der staatlichen Gerichte? 3. Muß in dem Verfahren über die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs darüber entschieden werden, ob er ein Feststellungsurteil oder eine Verurteilung zu einer bedingten oder betagten Leistung enthält? 4. Können Schiedssprüche, die Feststellungsurteile enthalten, für vollstreckbar erklärt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640950A0045

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