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Aktenzeichen III 37/35

Datum 25.10.1935

Leitsatz 1. Kann der zum Testamentsvollstrecker ernannte Rechtsanwalt neben der vom Erblasser bestimmten Vergütung die in den Gebührenordnungen festgesetzten Gebühren beanspruchen, wenn er als Anwalt Rechtsansprüche verfolgt, die zum Nachlaß gehören? 2. Welche Gebührenordnung ist maßgebend für das Verhältnis des deutschen Rechtsanwalts zum inländischen Auftraggeber, wenn er für ihn Rechtsangelegenheiten im Ausland verfolgt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464095180121

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