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Aktenzeichen VII 47/35
Datum 01.11.1935
Leitsatz Kommt es für die zweite Voraussetzung des § 779 BGB. darauf an, daß der Streit oder die Ungewißheit, welche die Parteien durch den Vergleich beseitigen wollten und beseitigt haben, bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden sein würde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640951B0140
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