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Aktenzeichen IV 179/35

Datum 04.11.1935

Leitsatz 1. Zum Begriff der Unbescholtenheit i. S. des § 1300 BGB. Welches Verhalten eines Mädchens bedingt ihren Verlust? Inwieweit kommt es darauf an, daß das unsittliche Verhalten Dritten bekannt geworden ist? 2. Zum Begriff der Hinterlist i. S. des § 825 BGB.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640951C0143

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