zurück

Aktenzeichen III 176/35

Datum 05.11.1935

Leitsatz 1. Wie wirkt sich die in § 9 Abs. 5 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 (RGBl. I S. 175) -- VVG. -- vorgesehene Anwendung des § 8 das. auf Ruhestandsbeamte aus? 2. Unterliegt die Annahme der Dienstbehörde, daß auf einen Ruhestandsbeamten § 4 BBG. hätte angewendet werden können, wenn er beim Inkrafttreten des Gesetzes noch im Dienst gewesen wäre, der richterlichen Nachprüfung? 3. Ist die "besondere Entscheidung", welche die Dritte Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 6. Mai 1933 (RGBl. I S. 245) -- 3. DurchfVo. -- in Nr. 2 Abs. 1 b zu § 8 vorsieht, eine reine Ermessensentscheidung oder muß die dort bezeichnete Dienstzeit beim Vorliegen der Voraussetzungen dafür angerechnet werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640951D0148

Download PDF

zurück