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Aktenzeichen V 97/35
Datum 08.11.1935
Leitsatz 1. Ist die Löschungspflicht des Grundstücksverkäufers nach § 435 BGB. eine Hauptleistung im Sinne des § 326 BGB.? 2. Muß der Verkäufer auch eine Belastungsvormerkung zur Löschung bringen, die erst nach der Auflassung auf Grund einer gegen ihn ergangenen einstweiligen Verfügung für einen in Wirklichkeit nicht bestehenden Anspruch eingetragen worden ist? 3. Entfällt die Löschungspflicht des Verkäufers, wenn der Käufer in der Lage ist, die Last selbst zu beseitigen? 4. Wann kommt der Verkäufer mit der Löschungspflicht in Verzug?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464095260195
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