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Aktenzeichen IV 162/35
Datum 21.11.1935
Leitsatz 1. Sind die deutschen Gerichte zur Scheidung der Ehen französischer Staatsangehöriger zuständig? 2. Ist nach § 606 Abs. 4 ZPO. erforderlich, daß mit dem Heimatstaat des Ehemanns die Gegenseitigkeit hinsichtlich der Anerkennung von Scheidungsurteilen allgemein verbürgt ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640952D0232
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