zurück

Aktenzeichen IV 162/35

Datum 21.11.1935

Leitsatz 1. Sind die deutschen Gerichte zur Scheidung der Ehen französischer Staatsangehöriger zuständig? 2. Ist nach § 606 Abs. 4 ZPO. erforderlich, daß mit dem Heimatstaat des Ehemanns die Gegenseitigkeit hinsichtlich der Anerkennung von Scheidungsurteilen allgemein verbürgt ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640952D0232

Download PDF

zurück