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Aktenzeichen III 32/35
Datum 29.10.1935
Leitsatz Macht sich der Drittschuldner schadensersatzpflichtig, der bei Erfüllung der ihm nach § 840 ZPO. obliegenden Auskunftspflicht oder bei einer späteren Ergänzung der erteilten Auskunft vorsätzlich oder fahrlässig unwahre Angaben macht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464095310251
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