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Aktenzeichen IV B 62/35

Datum 25.11.1935

Leitsatz Darf das Vormundschaftsgericht die Zustimmung eines anteilsberechtigten Abkömmlings auch zu Vertragsabreden ersetzen, durch die in einem Überlassungsvertrag über einen Erbhof die Versorgung weichender Kinder und Altenteilsleistungen geregelt werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464095330271

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