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Aktenzeichen III 70/35

Datum 05.11.1935

Leitsatz 1. Können die Handlungen, welche die zuständigen Beamten der Reichsfinanz- und Zollverwaltung im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse zur Ermittlung der Steuerpflicht und der Bemessung der Steuer vornehmen, eine Amtspflichtverletzung einem Dritten gegenüber auch dann enthalten, wenn sie zu keinem Steuerbescheide führen? 2. Liegt insbesondere eine solche Amtspflichtverletzung darin, daß das zuständige Finanz- oder Zollamt dem Betroffenen zum Zwecke der Stellungnahme den Inhalt eines die Steuerbarkeit eines Erzeugnisses bejahenden Gutachtens mitteilt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464095340275

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