zurück
Aktenzeichen III 51/35
Datum 12.11.1935
Leitsatz 1. Genügt zur Protokollierung einer Aussage die Feststellung, daß sich die Beweisperson zum Inhalt einer nicht unterschriebenen Aufzeichnung über eine nicht protokollierte frühere Aussage bekennt? 2. Kann in der Rechtsmittelinstanz nachgeprüft werden, ob der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme beobachtet worden ist? 3. Zur Prüfungs- und Belehrungspflicht des Notars.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464095360286
zurück