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Aktenzeichen II 128/35
Datum 22.11.1935
Leitsatz 1. Was ist unter dem Betriebsgeheimnis im Sinne des § 17 Abs. 2 UnlWG. zu verstehen? 2. Hört der gesetzliche Schutz des Betriebsgeheimnisses auf, wenn der Gegenstand, bei dessen Herstellung eine geheim zu haltende Tatsache verwendet ist, aus dem Betriebe des Geheimnisinhabers entfernt wird?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640953B0329
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