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Aktenzeichen I 216/85
Datum 07.10.1885
Leitsatz Muß der Selbsthilfeverkauf an dem Orte erfolgen, an welchem sich die Ware zur Zeit des Beginnes des Annahmeverzuges des Käufers befindet, oder an dem vertragsmäßigen Bestimmungsorte, an welchem die Ware nach dem Beginne des Verzuges transportiert ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400F010001
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