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Aktenzeichen V 469/84

Datum 16.12.1885

Leitsatz 1. Ist der Rechtsweg zulässig in Preußen für Ansprüche gegen das Reich betreffend die Höhe der nach §. 14 des Gesetzes vom 13. Februar 1875 - über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden - zu gewährenden Entschädigungen? 2. Wird der Reichsfiskus bei solchen Ansprüchen durch die Intendantur des betreffenden Armeekorps gültig vertreten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400F0B0037

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