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Aktenzeichen IV 256/85

Datum 17.12.1885

Leitsatz Ist beim Vorhandensein einer gesetzlichen Vertretung der Innung ein von der Aufsichtsbehörde wegen eines den Innungszwecken zuwiderlaufenden Verhaltens der ordnungsmäßigen Vertretung bestellter außerordentlicher Vertreter zur Prozeßführung namens der Innung zuzulassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400F0C0044

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