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Aktenzeichen I 236/84

Datum 02.07.1884

Leitsatz 1. Hat der Frachtführer (Schiffer), welcher nach Beendigung der Abladung wegen eines Streites mit dem Absender über von dem letzteren geschuldete Liegegelder noch länger liegen bleibt, deshalb Anspruch auf weitere Liegegelder? 2. Gelten die das Rücktrittsrecht bei Verträgen über Handlungen betreffenden Bestimmungen des preußischen Allgemeinen Landrechtes auch beim Werkverdingungsvertrage, insbesondere beim Frachtvertrage? 3. Zeitpunkt für die Berechnung der Revisionssumme.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400F110074

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