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Aktenzeichen I 242/84

Datum 11.10.1884

Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Mitglied eines gemeinrechtlichen Personenvereines, der sodann in eine eingetragene Genossenschaft umgewandelt worden ist, mit Rücksicht auf die Bestimmung in §. 2 Abs. 4 des Genossenschaftsgesetzes vom 4. Juli 1868 als Genossenschafter anzusehen? 2. Stillschweigende Abänderung der Vertragsbestimmung, wonach eine gemeinrechtliche Gesellschaft nur durch Willenserklärung in einer bestimmten Form zustande kommen soll?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400F120077

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