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Aktenzeichen IV 17/86

Datum 23.03.1886

Leitsatz Ist im Falle des §. 15 Abs. 2 der Novelle vom 4. April 1874 bei der Feststellung der zwölfjährigen Dauer der aktiven Militärdienstzeit ein Jahr für jeden Feldzug gemäß §. 23 des Militärpensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 der wirklichen Dauer der Dienstzeit zuzurechnen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400F1C0134

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