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Aktenzeichen I 392/85
Datum 10.02.1886
Leitsatz 1. Bei der Frage, ob der Schiffer verpflichtet ist, das Schiff an den ihm vom Empfänger angewiesenen Löschplatz hinzulegen, in Betracht kommende Momente. 2. Genügt es für die Berechtigung des Schiffers, die Befolgung der Anweisung des Empfängers zu verweigern, wenn diese Weigerung sich zwar hinterher objektiv als unbegründet herausstellt, der Schiffer aber subjektiv bei Anwendung der ihm obliegenden Sorgfalt annehmen durfte, daß die Sicherheit des Schiffes gefährdet werde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400F200157
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