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Aktenzeichen III 245/85

Datum 19.01.1886

Leitsatz 1. Kann eine Person gültig enterbt werden in demselben Testamente, in welchem sie vorher zum Erben eingesetzt worden ist? 2. Inwieweit gilt der unsittliche Lebenswandel einer Descendentin als Enterbungsgrund? 3. Wird ein Enterbungsgrund aufgehoben durch eine nach Errichtung des enterbenden Testamentes erfolgte Verzeihung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400F220165

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