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Aktenzeichen III 383/85
Datum 04.05.1886
Leitsatz 1. Nach welchem Rechte muß beurteilt werden, was als Zubehör im Sinne des §. 30 des preußischen Eigentumserwerbsgesetzes vom 5. Mai 1872 anzusehen ist? 2. Begriffsbestimmung der Pertinenzen (Zubehörungen) nach gemeinem Rechte. 3. Giebt es neben den natürlichen, bezw. gesetzlichen auch s. g. gewillkürte Pertinenzen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400F320214
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