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Aktenzeichen V 260/85
Datum 17.02.1886
Leitsatz 1. Ist auf die Klage des eingetragenen Eigentümers die Verurteilung des Beklagten auszusprechen, wenn derselbe den vertragsmäßigen Eigentumserwerb sowohl durch Einrede, als auch durch Widerklage geltend macht? 2. Bezieht sich die Vorschrift des §. 196 A.L.R. I. 13 nur auf handlungsunfähige Personen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400F3A0253
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