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Aktenzeichen V 338/85

Datum 07.04.1886

Leitsatz 1. Steht dem Mandanten die Kenntnis des Mandatars von einer die Rechtswirkung eines Vertrages hindernden Thatsache entgegen? 2. Muß der Cessionar einer Hypothekenforderung, welcher weiß, daß einer später eingetragenen Forderung das Vorrecht eingeräumt ist, diese nicht im Grundbuche eingetragene Vorrechtseinräumung gegen sich gelten lassen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400F3D0264

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