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Aktenzeichen II 508/85

Datum 30.04.1886

Leitsatz 1. Steht der Ersitzung eines Aussichtsfensters (Art. 678. 679 Code civil) entgegen, daß die Fenster nur Aussicht auf ein mit keiner Öffnung versehenes Dach des Nachbarhauses gewährt haben? 2. Kann derjenige, für dessen Eigentum ein solches Aussichtsrecht erworben ist, auch beanspruchen, daß ein Neubau des Nachbars in schräger Richtung nur in der im Art. 679 Code civil vorgeschriebenen Entfernung errichtet werde?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400F520328

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