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Aktenzeichen I 408/84

Datum 14.01.1885

Leitsatz Was bedeutet im Sinne des §. 259 C.P.O. die Überzeugung des Gerichtes von der Wahrheit einer Thatsache, und wie muß sich das Gericht bei Abwägung der Gründe für und gegen die Annahme jener Wahrheit zu der Bestimmung des §. 437 C.P.O. verhalten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400F570338

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