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Aktenzeichen I 159/85
Datum 30.09.1885
Leitsatz Wird das Rechtsmittel gegen die, eine prozeßhindernde Einrede verwerfende oder den Klaganspruch seinem Grunde nach für gerechtfertigt erklärende Vorabentscheidung gegenstandslos durch ein nachher ergangenes und rechtskräftig gewordenes Endurteil? Welche Bedeutung hat die, die Einrede für begründet bezw. den Klaganspruch für unbegründet erklärende Entscheidung höherer Instanz für das ergangene Endurteil?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400F5C0348
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