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Aktenzeichen III 204/85
Datum 04.12.1885
Leitsatz Kann die Einrede, daß die zur Erneuerung des Rechtsstreites erforderliche Erstattung der Kosten des Verfahrens über eine frühere Klage noch nicht erfolgt sei (§. 247 Ziff. 5 C.P.O.), auch dann, wenn letztere durch Urteil abgewiesen war, Platz greifen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400F670382
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