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Aktenzeichen III 163/85
Datum 15.01.1886
Leitsatz Ist das Gericht befugt, den Beitritt eines Nebenintervenienten von Amts wegen wegen Formmängel als unzulässig zurückzuweisen, wenn seitens einer Hauptpartei der Nebenintervention lediglich deshalb widersprochen ist, weil ein rechtliches Interesse des Nebenintervenienten an dem Ausfalle des Rechtsstreites nicht vorliege?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400F6D0396
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