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Aktenzeichen III 8/86

Datum 29.01.1886

Leitsatz Sind die durch die Bestellung von Briefen durch die Stadtpost entstehenden Portoauslagen der Rechtsanwälte durch die in §. 13 der Gebührenordnung für Rechtsanwälte geregelte Prozeßgebühr gedeckt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400F700404

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