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Aktenzeichen III 344/85

Datum 23.03.1886

Leitsatz Kann ein in erster Instanz auferlegter, richterlicher Eid von dem Berufungsgerichte beseitigt werden, wenn dasselbe die zu Eid verstellte Thatsache auf Grund der in zweiter Instanz stattgehabten Verhandlungen für völlig erwiesen erachtet, falls die Partei, welcher der Eid auferlegt ist, Berufung oder Anschließungsbeschwerde nicht erhoben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN226746400F810434

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