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Aktenzeichen III 66/35

Datum 17.12.1935

Leitsatz Ist es mit den reichsrechtlichen Enteignungsgrundsätzen, insbesondere mit Art. 153 Abs. 2 WeimVerf., vereinbar, wenn die zuständige hamburgische Behörde auf Grund von § 15 des hamburgischen Bebauungsplangesetzes vom 31. Oktober 1923 (Hamb. GuVoBl. S. 1357) die Genehmigung zur Anlegung einer neuen Straße durch eine Privatperson als Unternehmer von der unentgeltlichen Abtretung von Flächen an den Staat abhängig macht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464096030009

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