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Aktenzeichen VII 96/35

Datum 20.12.1935

Leitsatz 1. Welche rechtliche Bedeutung hat der Vermerk des Zuschlagbescheides, daß gewisse Sachen auf den Ersteher nicht übergehen, wenn diese Sachen wesentliche Bestandteile des versteigerten Grundstücks sind? 2. Sind Treibstofftankanlagen und Öltankanlagen in einer Großgarage wesentliche Bestandteile des Gebäudes?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464096050022

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