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Aktenzeichen V 243/34

Datum 24.01.1936

Leitsatz Entsteht eine Vergleichsgebühr nach § 36 GKG., wenn in einer bei dem Reichsgericht anhängigen Sache vor diesem Gericht ein Vergleich geschlossen wird, der zugleich einen zweiten zwischen denselben Parteien, jedoch erst beim Landgericht anhängigen Rechtsstreit miterledigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464096160102

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