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Aktenzeichen II 209/35

Datum 31.01.1936

Leitsatz 1. Wird bei einer Kommanditgesellschaft durch einen Zwangsvergleich die Haftung des Kommanditisten kraft Gesetzes ebenso beschränkt wie die des persönlich haftenden Gesellschafters? 2. Kann in einem Zwangsvergleich durch Mehrheitsbeschluß die Haftung des Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft weiter eingeschränkt werden, als es das Gesetz bestimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464096210163

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