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Aktenzeichen VII 189/35

Datum 31.01.1936

Leitsatz 1. Ist, wenn ein Gewässer nach § 3 Abs. 1 des preuß. Fischereigesetzes vom 11. Mai 1916 (GS. S. 55) -- FischG. -- zum geschlossenen erklärt wird, nach Abs. 2 das. der Rechtsweg für den Anspruch auf Ersatz des durch diese Schließung entstehenden Schadens auch insoweit ausgeschlossen, als der Anspruch auf Vertragsverletzung gegründet wird? 2. Verstößt in diesem Falle der Ausschluß des Rechtswegs gegen Art. 153 Abs. 2 Satz 3 WeimVerf.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464096220174

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