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Aktenzeichen VII 224/35

Datum 07.02.1936

Leitsatz Beginnt bei der Haftpflichtversicherung die Verjährung des gesamten Anspruchs des Versicherungsnehmers auf Schuldbefreiung und Gewährung von Rechtsschutz mit Ablauf des Jahres, in dem der Dritte auf Grund eines unter den Versicherungsgegenstand fallenden Ereignisses gegen den Versicherungsnehmer Ansprüche erhebt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464096290227

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