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Aktenzeichen VII 225/35

Datum 11.02.1936

Leitsatz 1. Ist für die Ansprüche, die ein Krankenhaus gegen einen Fürsorgeverband wegen der Behandlung Hilfsbedürftiger erhebt, der ordentliche Rechtsweg zulässig? 2. Gilt dies auch dann, wenn das Krankenhaus Eigentum einer Stadt ist, die selbst Fürsorgeverband ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640962B0243

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