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Aktenzeichen I 95/35

Datum 12.02.1936

Leitsatz 1. Darf das Feststellungsinteresse verneint werden, weil es wegen ungeklärter Verhältnisse an der sicheren Grundlage einer billigen Entscheidung fehlt? 2. Gelten für die Anschlußberufung, die nur eine Erweiterung des Klagantrags bezweckt, die Vorschriften für die Berufung über die Angabe von Gründen und neuen Tatsachen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640962C0246

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