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Aktenzeichen VII 213/35

Datum 11.02.1936

Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen entspricht die Setzung einer Ausschlußfrist zur Klagerhebung den Anforderungen des § 12 Abs. 2 VVG.?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640962E0257

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