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Aktenzeichen VII 213/35
Datum 11.02.1936
Leitsatz Unter welchen Voraussetzungen entspricht die Setzung einer Ausschlußfrist zur Klagerhebung den Anforderungen des § 12 Abs. 2 VVG.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640962E0257
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