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Aktenzeichen IV 265/35
Datum 17.02.1936
Leitsatz Ist nach Art. 30 EG.z.BGB. die Anwendung eines ausländischen Gesetzes auch dann ausgeschlossen, wenn zwar der ausländische Rechtssatz selbst keinen unsittlichen Inhalt hat, wohl aber seine Anwendung auf den einzelnen Fall gegen die guten Sitten verstoßen würde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464096330283
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