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Aktenzeichen IV B 4/36

Datum 05.03.1936

Leitsatz Sind bei der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags die Verfügungen des überlebenden Teils, soweit sie sich von denen des Verstorbenen nicht sondern lassen, ausnahmslos zu verkünden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464096390315

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