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Aktenzeichen IV 47/35

Datum 19.03.1936

Leitsatz 1. Zur Anwendung des Art. 17 EG.z.BGB. und des § 606 ZPO., falls der Ehemann oder die Ehegatten außer der deutschen auch eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. 2. Welcher Zeitpunkt ist nach Art. 17 EG.z.BGB. unter der "Zeit der Erhebung der Klage" zu verstehen? 3. Steht die Unterlassung der Ausschlagung einer einem Deutschen ohne seinen Willen zugefallenen ausländischen Staatsangehörigkeit ihrem Erwerb auf Antrag im Sinne des § 25 Abs. 1 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 gleich? 4. Ist mit Frankreich die Gegenseitigkeit hinsichtlich der Anerkennung von Scheidungsurteilen verbürgt? 5. Kann ein Ehebruch beim Hinzutreten der sonstigen Voraussetzungen des § 1568 BGB. die Scheidung auch auf Grund dieser Vorschrift rechtfertigen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464096430374

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