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Aktenzeichen VI 492/35

Datum 12.03.1936

Leitsatz 1. Welche Bedeutung hat die Rechtskraft eines Urteils über den Grund des Anspruchs? 2. Hängt die Anwendbarkeit des Grundsatzes, daß der Schadensersatz wegen Aufhebung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit und wegen Vermehrung der Bedürfnisse des durch einen Kraftwagenunfall Verletzten regelmäßig durch Kapitalzahlung geleistet werden soll, davon ab, ob der Schaden zur Zeit des Urteils bereits abgeschlossen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464097020005

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