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Aktenzeichen II 183/35

Datum 13.03.1936

Leitsatz 1. Kann das für einen endgültig erloschenen Geschäftsbetrieb noch in der Zeichenrolle eingetragene, aber jederzeit der Popularklage auf Löschung aus § 9 Abs. 1 Nr. 2 WZG. ausgesetzte Warenzeichen dadurch wieder aufleben, daß der letzte Inhaber jenes Geschäftsbetriebs wieder einen solchen beginnt? 2. Kann der Popularkläger neben der Löschung des Zeichens auch die Unterlassung seines Gebrauchs verlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464097030010

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